Antrag nach § 5 der Geschäftsordnung für den Rat, den Verwaltungsausschuss, die Ratsausschüsse und die Ausschüsse nach besonderen Rechtsvorschriften.

Bauvorhaben Warkotz Brauereiweg und andere
Sehr geehrter Herr Kuraschinski,
die UWG Fraktion Wildeshausen beantragt,
1. die Änderung, Überarbeitung und Anpassung der gültigen B-Pläne der Wohngebiete der Stadt dahingehend, dass neu zu errichtende Gebäude nur noch zulässig sind, wenn sie sich nach dem umbauten Raum, ihrer Größe und insbesondere ihrer Firsthöhe in die Struktur und das Erscheinungsbild des Wohngebietes einpassen,
2. mitzuteilen, welche Bauvorhaben aktuell der Stadt bekannt sind, die dem mit dem Antrag zu 1. verfolgten Ziel zuwiderlaufen.
Begründung:
Die Stadt Wildeshausen hat sich für die Zukunft zum Ziel gesetzt neu zu schaffenden sozialen Wohnraum für die Einwohner der Stadt zu fördern und zu unterstützen. Besonders noch unbebaute Grundstücke in älteren Wohngebieten der Stadt sollen nun durch Lückenschluss bebaut werden. Dieser Zielsetzung sind viele Investoren und Bauherren in den letzten Jahren sowohl in der Innenstadt als auch in den bestehenden Wohngebieten durch rege Bautätigkeit gefolgt, Auch Investoren aus dem Oldenburger Umland sind dem Ruf nach Wohnraum gefolgt und haben durch Investitionen vermeintlichen „schicken“ Wohnraum um „jeden Preis“ in Wildeshausen geschaffen. Ob es sich hier immer auch um bezahlbaren Wohnraum handelt ist fraglich.
Bei aktueller näherer Betrachtung hatten diese baurechtlich gesetzeskonformen Bauvorhaben jedoch erhebliche städtebauliche Veränderungen zu Folge. Insbesondere in den gewachsenen Wohngebieten mit eingeschossiger Bauweise führte diese Art von Neubauten zu einer Zerstörung der gewachsenen Siedlungsstruktur in den Wohngebieten.
Diese Wohngebäude wurden zum Teil überdimensioniert mit Staffelgeschossen errichtet. Insbesondere die Anzahl der Wohneinheiten, die Höhe und der umbaute Raum macht die Gebäude gerade im Verhältnis zu den Grundstücksgrößen zur regelrechte „Fremdkörpern“ im Erscheinungsbild der jeweiligen Wohngebiete.
Für die Anwohner der überwiegend gewachsenen Wohngebiete mit Ihrer Kleinteiligkeit ist dieser Zustand auf Dauer unzumutbar. Mit Rechtsstreitigkeiten und Klagen durch die Anwohner wird zukünftig auch trotz rechtskonformer Bebauung zu rechnen sein. Die Auswirkungen dieser Bebauungen sind aktuell durch die Gründung der Bürgerinitiative „BI gegen Zweigeschossigkeit in Wohngebieten“ zu spüren.
Das es auch anders gehen kann, zeigen Bauvorhaben an der Bürgermeister-Müller-Bargloy-Straße und dem Haferweg. Hier wurde durch eine eingeschossige Reihenhausbauweise das für das Wohngebiet prägende Erscheinungsbild bei den jeweiligen Bauvorhaben berücksichtigt.
Die UWG Fraktion hatte bereits in der Ratssitzung vom 09.07.2020 Widerstand gegen diese Art von weiterer Bebauung angekündigt. Auch die Anwohner zum aktuell geplanten Neubauvorhaben Brauereiweg werden von der UWG unterstützt.
Die UWG Wildeshausen stellt sich ausdrücklich gegen diese Entwicklungsform der Wohnbebauung und fordert eine maßvolle, verträgliche Bebauung in gewachsenen Wohngebieten, um eine weitere negative Veränderung des Stadtbildes zu verhindern.
Um etwaige, mit dem Erscheinungsbild des jeweiligen Wohngebietes nicht im Einklang stehende aktuelle Bauvorhaben zu verhindern zu können wird weiter beantragt, dass die Verwaltung ihr zur Kenntnis gebrachte Vorhaben mitteilt, damit diesen ggf. durch Erlass einer Veränderungssperre entgegengewirkt werden kann.
Wir bitten diesen Antrag unverzüglich im nächsten SBU als Tagesordnungspunkt zu behandeln.
Mit freundlichen Grüßen,
Matthias Kück
UWG-Fraktion im Stadtrat

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