Offener Brief an den Niedersächsischen Landtag – Planung eines Industriegebietes in Wildeshausen

Sehr geehrte Frau Tippelt,
sehr geehrte Damen und Herren des Ausschusses für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr,

in der Annahme, dass dieses Thema in dem Ausschuss für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr behandelt werden wird, übersenden wir Ihnen unser Anliegen. Sollte diese Annahme fehlerhaft sein, bitten wir Sie freundlichst unser Begehren an den zuständigen Ausschuss weiter zu leiten. Die UWG-Fraktion im Stadtrat der Stadt Wildeshausen bittet Sie als Abgeordnete des Niedersächsischen Landtages dringend, den Antrag für eine mögliche Förderung eines Industriegebietes in „Wildeshausen West“ kritisch zu hinterfragen. Vor allem gilt es zu prüfen, ob hier nicht ein unnötig hoher Flächenverbrauch beabsichtigt ist, im Verhältnis zu dem zu erwartenden Nutzen.

Zur Situation:

An der Autobahnausfahrt der A1, Abfahrt Wildeshausen West, plant die Stadtverwaltung derzeit ein neues Industriegebiet. Hierzu sollen in einer ersten Phase etwa 30 ha Wald gerodet werden. Weitere Rodungen sind dabei angedacht, so dass die Fläche auf bis zu 80 ha anwachsen kann. Aus der Historie heraus hat hier vormals ein in der Stadt ansässiges Unternehmen den Antrag gestellt, in diesem Gebiet im großen Stil Sandabbau betreiben zu dürfen. Da das Gebiet schützenswert ist, ist nach unserer Kenntnislage durch den Landkreis Oldenburg als Genehmigungsbehörde bisher eine Genehmigung zum Sandabbau versagt worden. Erst wenn das Gebiet überplant wird, könnte eine Genehmigung erteilt werden. Hier ist dann die Idee gereift, dort ein Industriegebiet zu entwickeln. Die Fläche liegt im Naturpark „Wildeshauser Geest“. Naturparks sind bei der Bauleitplanung zu berücksichtigen und müssen in Bebauungsplänen dargestellt und betrachtet werden. Ihr Schutzstatus ist verbindlich und kann nicht etwa aufgrund eines übergeordneten Allgemeinwohls in der Abwägung überwunden werden. Entfallen bei großflächigen Abholzungsmaßnahmen die Voraussetzungen eines Naturparks?

Grundsätzlich bitten wir Sie zu prüfen, ob Einzelgenehmigungen für Kommunen noch zeitgemäß sind oder ob es nicht vielmehr richtiger ist, ausschließlich interkommunale Gewerbegebiete zu fördern. Wieso sollte jede Kommune ein eigenes Gebiet vorhalten und damit in Konkurrenz zu anderen Kommunen treten? Dem Vernehmen nach werden derzeit etwa 160 ha an Industrieflächen im Umkreis von 50 km um Wildeshausen angeboten. Aus unserer Sicht erscheint es nicht gerechtfertigt, den Steuerzahler für diese Entwicklung zahlen zu lassen.

Derzeit besteht keine konkrete Planung, welche Unternehmen sich eventuell in einem Industriegebiet „Wildeshausen West“ einmal ansiedeln wollen. Hier wird lediglich ein Gebiet auf Vorrat entwickelt, ohne das ein konkreter Bedarf festgestellt wäre. Schon seit langem wird der hohe Flächenverbrauch auch in der Bundespolitik kritisiert. Wenn jedoch derartige Vorgehensweisen finanziell gefördert werden, wird der Schutz unserer Umwelt immer solchen nicht gerechtfertigten Einzelinteressen geopfert werden. Abschließend nochmals unsere Bitte: Prüfen Sie kritisch die faunistischen Gutachten. Betrachten Sie die Vor- und Nachteile, auch für das Land Niedersachsen und helfen Sie unserer Umwelt, ein in unseren Augen und in den Augen vieler Bewohner der Stadt Wildeshausen unsinniges Bestreben zu verhindern. Sollten Sie es wünschen, werden wir unsere Argumente auch persönlich vortragen oder zu auftretenden Fragen ausführlicher Stellung beziehen.

Mit freundlichen Grüßen

UWG Wildeshausen


 

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