Pressemitteilung: Einzelhandelsprojekt am Markt – UWG will weiter ein Bürgerbegehren
„Ich kann die öffentliche Aufregung der etablierten Parteien über das leider vorerst gescheiterte Bürgerbegehren wegen des Projekts am Marktplatz nicht recht verstehen“, kommentiert UWG Ratsherr Thomas Johannes die jüngsten Berichte und Leserbriefe einiger Ratsmitglieder zu dem vom Verwaltungsausschuss am vergangen Donnerstag abgelehnten UWG-Antrag. „Der Skandal ist, dass das Projekt von CDU, SPD und FDP ohne weitere Diskussion und Aufklärung über die Vor- und Nachteile einfach durchgedrückt worden ist und nicht, dass die UWG mit ihrem Ziel, hier die Meinung der Bürger zu erfragen, erfolglos war.“ „Eine Bürgerbefragung bedeutet mehr Demokratie“, ergänzt der UWG Fraktionsvorsitzende Rainer Kolloge, „daran ist den Mehrheitsparteien aber augenscheinlich nicht gelegen. Man entscheidet halt am liebsten hinter verschlossenen Türen.“ CDU, SPD und FDP hätten das Einzelhandelsprojekt und den Abriss der Häuser am Marktplatz gerne schon im letzten Dezember ohne jede öffentliche Diskussion beschlossen. Dabei gibt es bis heute keinen Antrag der Projektbetreiber auf die dann von der Ratsmehrheit in der Sitzung am 11. Mai 2016 erteilte Abrissgenehmigung nach § 172 Abs. 2 Baugesetzbuch. „Das war so etwas wie vorauseilender Gehorsam für einen völlig unbekannten Investor“, meint Thomas Johannes, „und das obwohl die Folgen des Vorhabens in keiner Weise geklärt sind.“ „Es ist unklar, wie das neue Gebäude genau aussehen soll. Es ist völlig offen, was für ein Geschäft in dem Gebäude angesiedelt werden soll. Es ist nicht geklärt, wie sich die Ansiedlung auf die zahlreichen Leerstände in der Stadt und die Parkplatzsituation auswirkt, wie das Gebäude erschlossen werden kann und was aus den benachbarten Geschäften wird. Und es ist nach wie vor nicht geklärt, welche Folgen sich für das Gildefest ergeben“, ergänzt Ratsherr Kolloge. „Diese Situation sollten die Bürger vor Augen haben und sich selbst ein Bild über das Projekt machen“. Aus diesem Grund hat die UWG um die Prüfung der Zulässigkeit eines Bürgerbegehrens gebeten. Ein solches Bürgerbegehren strebt die UWG auch weiterhin an, es soll auf der Grundlage der Auskunft des von der Stadt beauftragten Fachanwaltes soweit und sobald möglich erneut beantragt werden. Den Vorwurf der etablierten Parteien, dass durch eine Bürgerbefragung mögliche Investoren abgeschreckt werden könnten, versteht die UWG nicht. Tatsächlich entsteht hier doch eher der Eindruck, als könne jeder Investor in Wildeshausen unabhängig vom Bürgerwillen machen was er will. „Die UWG macht keine Klientelpolitik“, so Thomas Johannes, „auch wenn der bisherige UWG Antrag formal und in der Sache selbst noch nicht ausreichend gewesen ist, werden wir das Ziel einer Bürgerbefragung selbstverständlich weiter verfolgen und versuchen, den Bürger bei der Entscheidung über die zukünftige Gestaltung unseres Marktplatzes mit einzubeziehen. Ebenso wie es die UWG bei der Kuhtradenquerung und beim alten Hallenbad getan hat, wollen wir auch hier eine Entscheidung der breiten Öffentlichkeit. Das ist nun einmal unser Verständnis von Politik.“