Pressemitteilung der UWG – „UWG fordert: Hunteschule darf nicht sterben!“
Wie wir alle wissen, ist es ein Ziel der UN Menschenrechtskonvention, auch Behinderten einen fairen Zugang zu Bildung zu gewährleisten. Unser heutiges inklusives Bildungssystem denkt vom Kind her. Zweifellos gibt es Kinder mit Behinderung, die im Unterricht der gängigen Schultypen zurechtkommen und dort auch gut beschult werden können. Es gibt aber auch Kinder, die im stärker geschützten Raum unserer Förderschulen nicht nur besser, sondern überhaupt lernen können. „Für mich ist der Elternwille entscheidend. Wenn Eltern der Meinung sein sollten, dass eine Förderschule für ihr Kind der bessere Weg sei, so sollte für sie und ihr Kind diese Möglichkeit langfristig vorgehalten werden“, fordert der UWG-Kreistagsabgeordnete Wolfgang Däubler. Dementsprechend verweist er darauf, dass der Kreistag mehrheitlich beschlossen hatte, alle Förderschulstandorte im Kreisgebiet zu erhalten, um den betroffenen Eltern die freie Wahl des Bildungswegs ihres Kindes ortsnah zu ermöglichen, obwohl ursprünglich alle Förderschulen Lernen 2022 auslaufen sollten. Danach eröffnete die jetzige Landesregierung in Hannover unerwartet die Option einer Verlängerung dieser Schulform bis 2028, was Kreistag und Kreisverwaltung des LKO konsequenterweise beantragten und genehmigt bekamen.
Angesichts der Tatsache, dass sowohl NRW als auch Sachsen-Anhalt nach bereits gemachten Erfahrungen mit der inklusiven Schule gegenwärtig Pläne entwickeln, Förderschulen in diesen Bundesländern nicht mehr zu schließen, sondern zu stärken, geht die UWG-Stadtratsfraktion Wildeshausen davon aus, dass es auch in Niedersachsen nach der nächsten Landtagswahl die erneute Möglichkeit geben könnte, die Hunteschule als Förderschule Lernen auch nach 2028 weiter zu führen. Deshalb ist es für den Vorsitzenden der UWG-Stadtratsfraktion, Rainer Kolloge, völlig unverständlich, warum CDU, SPD und Grüne im Rat mit der von ihnen beantragten Übertragung der Kreisliegenschaft auch den Förderschulstandort Wildeshausen aufgeben, denn im Absatz 4 der Beschlussvorlage/ 218/280) des Kreisschulausschusses vom 16.10.2018 heißt es:
„Mit der Übertragung (der Liegenschaft) entfällt die Sicherung eines Förderschulstandortes Wildeshausen“. „Das ist eine klare Schwächung des Schulstandortes Wildeshausen durch den eigenen Stadtrat“ stellt Corinna Seebacher-Riedel als Mitglied des Schulausschusses der Stadt Wildeshausen fest. „Kinder mit Förderbedarf Lernen im Süden des Landkreises müssen in Zukunft bei einer Förderschulwahl durch den ganzen Landkreis nach Wardenburg/ Oberlethe bwz. Hude fahren,“ kritisiert UWG-Ratsherr Hermann Hitz. „Lange Fahrzeiten sind dem erhofften Lernerfolg dieser Kinder sicherlich nicht zuträglich.“ Es ist also für betroffene Eltern, viele Bürger und die UWG nicht nachzuvollziehen, warum eine Schule, die erfolgreich Jugendliche befähigt, nach ihrer Schulzeit im Berufsleben ihre Frau oder ihren Mann zu stehen, voreilig aufgegeben werden soll. Förderschulen müssen und werden eine Zukunft haben!
Wolfgang Däubler