Pressemitteilung zur Wahrheit und der Lüge

Wildeshausen West als Industriegebiet zu verhindern, ist ein erklärtes Ziel der UWG Wildeshausen.
Wir möchten den wertvollen Wald für den Naturpark und Luftkurort Wildeshausen erhalten. Dieses Ziel stößt selbstverständlich nicht bei allen auf Gegenliebe.

Am 29.09.2015 fand auch auf Betreiben von Herrn Scheele ein Vor-Ort-Termin statt. Das Thema lautete: „Neuaufnahme eines Sandabbaus nördlich der BAB 1 an der Anschlussstelle Wildeshausen West mit der Folgenutzung Gewerbe- und Industriegebiet“, zitiert Ratsherr Hermann Hitz aus seinen Unterlagen. Es wurde den Bauausschussmitgliedern eine Projektskizze von der Firma IDN (Oyten) überreicht, mit Datum vom 24.09.2015. Dabei wurde angemerkt, dass die Planungen der Stadt aus formalen Gründen zurückgezogen worden seien, weil aktuell Überlegungen bestehen, ein interkommunales Gewerbe- und Industriegebiet nordöstlich von Wildeshausen, in Hockensberg umzusetzen. Dieses Gebiet befindet sich in einer fortgeschrittenen Phase, so dass Flächen für Interessenten zur Verfügung stehen.

Die Neuaufnahme der Planung für das „Industriegebiet West“ ist nahezu flächengleich der ersten, zurückgezogenen Planung, für die unter anderem Herr Scheele bereits im Jahr 2005 Grundstücke erworben hat. Also zu einer Zeit, als Planungen für Wildeshausen West erstmalig in Auftrag gegeben wurden.

Die 2015 vorgestellte Planung zum Sandabbau ist nahezu identisch mit den aktuell vorgelegten Planungen zum Industriegebiet.
Damals war geplant, auf einer Gesamtfläche von 54 ha und einer Laufzeit von insgesamt 25 Jahren Sandabbau zu betreiben. Der erste Abschnitt wurde schon seinerzeit mit 5 Jahren Abbauzeit kalkuliert.

Somit sind zwei Dinge unumstößlich: Erstens hat Herr Scheele sein Interesse an einem Sandabbau sogar öffentlich bekundet und zweitens wird durch den langjährigen Sandabbau verhindert, dass kurzfristig bzw. sogar mittelfristig ein Industriegebiet Wildeshausen West zur Verfügung steht.

Es mag vielleicht in der formalen Spitzfindigkeit richtig sein, dass Herr Scheele „noch“ keinen schriftlichen Antrag bei der Genehmigungsbehörde gestellt hat, sein Betreiben jedoch ist ein ganz anderes.

UWG Wildeshausen


 

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