Antrag gemäß Geschäftsordnung

Der Rat beschließt:

Jede öffentliche Beschlussfassung aus den Fachausschüssen die ein erheblich abweichendes oder gegensätzliches Votum im Verwaltungsausschuss bekommt, wird an den Rat der Stadt Wildeshausen weitergeleitet und dort in öffentlicher Sitzung abschließend beraten und beschlossen.

Begründung:

In der Vergangenheit ist es mehrfach vorgekommen, das die Beschlussfassung eines öffentlich tagenden Fachausschusses in der nachfolgenden Sitzung des nichtöffentlichen Verwaltungsausschusses in erheblicher Weise abgeändert oder sogar in das Gegenteil verkehrt worden ist. Dies hat dann oftmals zu erheblichen Irritationen und berechtigtem Unverständnis bei Ratsmitgliedern, vor allem aber auch in der Bevölkerung gesorgt. Um die Transparenz bei politischen Entscheidungen in Wildeshausen und damit das Vertrauen der Bürger in die Kommunalpolitik zu stärken ist es aus unserer Sicht erforderlich in der Geschäftsordnung des Rates zu verankern, dass Beschlussgegenstände im Falle einer vom Votum des Fachausschusses erheblich abweichenden Beschlussfassung des Verwaltungsausschusses nur unter einem Vorbehalt beschlossen und automatisch durch den Rat abschließend entschieden werden. Die Transparenz der politischen Entscheidungen wird dadurch erheblich erhöht und den Stimmen fraktionsloser Ratsmitglieder wird verstärkt Rechnung getragen. Ebenso bekommen kleine Fraktionen die kein Stimmrecht im Verwaltungsausschuss haben die Möglichkeit ihre Ansicht darzulegen und öffentlich zu machen. Zumal der Anteil kleiner politischer Gruppen in den Gremien angestiegen ist, könnten sich im Rat zudem ggf. vom Verwaltungsausschuss abweichende – demokratisch legitimierte – Mehrheitsverhältnisse ergeben.

Mit freundlichen Grüße

Heiner Spille


 

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