Antrag der UWG-Fraktion: „Sandabbau und Industriegebiet Wildeshausen West“

Die UWG-Fraktion stellt den Antrag, das Thema „Sandabbau und Industriegebiet Wildeshausen West“, hier den TOP 8 der Sitzung des Ausschusses für Stadtplanung, Bau und Umwelt, vom 19. 04. 2018 von der Tagesordnung zu nehmen. Das Thema ist nicht beratungsreif, da wesentliche Informationen für eine sachgerechte Beratung und Entscheidung fehlen und somit den Ratsmitgliedern vorenthalten werden.

Begründung:

Der Umweltbericht weist u. a. folgende Mängel auf:

1. Im Umweltbericht fehlt eine ausführliche artenschutzrechtliche Prüfung. Die Arten werden nur pauschal abgehandelt.

2. Im Umweltbericht steht geschrieben, dass alle ungefährdeten Vogelarten und auch die Waldschnepfe und die Fledermäuse in die Umgebung ausweichen können.
Als 2010 das neue BNatSchG herausgegeben wurde, galt noch die verbreitete Meinung, dass ungefährdete und allgemein verbreitete Arten in umgebende Habitate ausweichen können. Mittlerweile gibt es hierzu jedoch neue Erkenntnisstände und Rechtsauffassungen.
Ein Erhalt der ökologischen Funktion durch Ausweichen ist i.d.R. nicht mehr möglich, weil:
• Vermeintlich „freie Habitate“ häufig nicht gesichert vorhersagbar sind.
• Fortpflanzungsstätten nicht beliebig vorhanden sind.
• Individuen wegen des Konkurrenzverhaltens untereinander nicht einfach zusammenrücken und ihre Dichte beliebig erhöhen können.
I.d.R. bedarf es Lebensraum schaffender / -optimierender Maßnahmen, die speziell auf die einzelnen, betroffenen Arten zugeschnitten sind (z.B. Aufwertung von Wäldern im räumlichen Zusammenhang, Sicherung von Habitatbäumen im räumlichen Zusammenhang usw.)
Der räumliche Zusammenhang ist arten- und einzelfallspezifisch zu ermitteln, d.h. die Ausgangsbasis ist insbesondere
• die vom Eingriff oder Vorhaben betroffene Fortpflanzungs- oder Ruhestätte
• die Raumansprüche und Aktionsräume der jeweils betroffenen Arten

3. Im Umweltbericht fehlt u. a. die Darstellung und Konkretisierung aller geplanten Ausgleichs- bzw. Kompensationsmaßnahmen, hierzu u. a.: Wo erfolgt eine Ersatzaufforstung? Wo werden Wälder aufgewertet? Wie werden Wälder aufgewertet? Für welche Arten? Wie viele Nistkästen, Fledermauskästen werden benötigt? Wo werden diese installiert? Anzumerken ist, dass eine Neuaufforstung nicht als „Vorgezogene Ausgleichsmaßnahme“ gelten kann, weil es zu lange dauert, bis die Funktion als Lebensraum erfüllt ist. Selbst eine Kostenschätzung ist aufgrund der gemachten Angaben nicht möglich.

4. Es wird nicht auf Zerschneidungswirkungen von intakter großer, zusammenhängender Waldfläche durch großflächigen Sandabbau und folgendem Industriegebiet eingegangen.

5. Im Biotoptypenplan ist großflächig ein Campingplatz der Wertstufe 1 eingetragen. Bei dieser Fläche handelt es sich schon seit mehreren Jahren nicht mehr um einen Campingplatz, sondern um Grünland- und Ruderalfluren mit Gehölzen und Wäldern. Dies bedeutet, dass hier eine höhere Wertstufe anzusetzen und somit ein höherer Ausgleich notwendig ist.

Zusammenfassend zu den Punkten 1-5 heißt das u. a., dass aus den vorliegenden Gutachten nicht ersichtlich wird, ob das Vorhaben überhaupt artenschutzrechtlich vertretbar ist bzw. genehmigt werden kann. Wenn ja, unter welchen Bedingungen (Vermeidungs- und vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen) und in welchen Zeiträumen.
• Ist das Vorhaben Wildeshausen West überhaupt ausgleichbar?
• Wenn ja, durch welche Maßnahmen?
• Welcher Zeitrahmen ist hierfür notwendig?
• Welche Kosten entstehen hierdurch für die Stadt?

Erst nach Vorliegen aller Informationen kann überhaupt erst eine sachgerechte Abschätzung von Kosten erfolgen, die wiederum unabdingbare Voraussetzung für eine Behandlung in den Ausschüssen sowie in den beschließenden Gremien von VA und Rat ist.

Hermann Hitz

UWG-Fraktion im Stadtrat


 

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.